Ablauf: Vom Erstgespräch bis zur Psychotherapie

Termin Vereinbaren
Zuerst vereinbaren wir einen Termin per Kontaktformular oder Telefon.

Erste Sprechstunde
Dann erfolgt die psychotherapeutische Sprechstunde (bis zu 5×50 Mi.) zur ersten diagnostischen Abklärung, Aufklärung über die Behandlungsmöglichkeiten und das Behandlungsverfahren sowie die Klärung weiterer Schritte.

Probatorische Gespräche
Bei entsprechender Indikation erfolgen mindestens 2 probatorische Gespräche zur differenzierten Diagnostik, zur Klärung von Zielen für die Psychotherapie und der Motivation dafür.

Eventuelle Akutbehandlung
Bei aktuellen Krisen kann sich direkt eine Akutbehandlung anschließen.

Kurz- oder Langzeittherapie
Kurzzeittherapie (KZT) 1+2 oder Langzeittherapie (LZT): nach der Probatorik erfolgt ggf. ein Antrag auf Kurz- bzw. Langzeittherapie.

Kosten
Die Kosten für die Behandlung werden von den Krankenkassen übernommen.
Mehr Informationen →
Was sollte ich zum Erstgespräch mitbringen:
- Die Versichertenkarte des Kindes/Jugendlichen
- Kopien von Vorberichten
- Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Eltern
Rufen Sie mich an
05721 899 36 89