Ablauf: Vom Erstgespräch bis zur Psychotherapie

Termin Vereinbaren
Termine für ein Erstgespräch vereinbaren Sie bitte während der telefonischen Sprechzeiten (montags 10:00–14:00 Uhr) über meine Praxisassistentin, Frau Claudia Buchwald.

Erstgespräch
Im Erstgespräch erfolgt eine erste diagnostische Einschätzung sowie eine Klärung des weiteren Vorgehens.
Für die Vorstellung minderjähriger Kinder oder Jugendlicher ist eine schriftliche Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten erforderlich.
Ohne diese ist aus gesetzlichen Gründen keine Aufnahme möglich.
Der entsprechende Vordruck steht im Download-Bereich zur Verfügung.

Psychotherapeutische Sprechstunden

Probatorische Sitzungen
In den probatorischen Sitzungen (in der Regel bis zu zwei Termine) erfolgt eine vertiefte diagnostische Abklärung, die gemeinsame Zieldefinition sowie die Indikationsstellung für eine mögliche Psychotherapie.

Eventuelle Akutbehandlung
In dringenden Fällen kann eine Akutbehandlung erfolgen. Diese dient der kurzfristigen Stabilisierung bei akuten psychischen Belastungen und kann in eine reguläre Psychotherapie überführt werden.

Konsiliarbericht
Vor Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung ist ein Konsiliarbericht erforderlich.
Der Konsiliarbericht dient dazu, körperliche Ursachen für psychische Beschwerden auszuschließen und ist Voraussetzung für die Beantragung einer Psychotherapie.
Er wird von der Hausärztin/dem Hausarzt oder der Kinderärztin/dem Kinderarzt ausgestellt und sollte zeitnah durch die Patientinnen und Patienten bzw. die Sorgeberechtigten organisiert werden.

Kosten
Die Kosten für die Behandlung werden von den Krankenkassen übernommen.
Mehr Informationen →
Was sollte ich zum Erstgespräch mitbringen:
- Die Versichertenkarte des Kindes/Jugendlichen
- Kopien von Vorberichten
- Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Eltern
Rufen Sie mich an
05721 899 36 89